Service
Regional investieren, nachhaltig profitieren.
Kontakt
Ansprechpartner

Christian Gunsenheimer
Vorstandvorsitzender der Energiegenossenschaft Coburger Land eG
kontakt@beg-coburg.de
Telefon 0175 20 48 674
Kontaktformular

Häufig gestellte Fragen
Wer kann Mitglied werden?
Natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts vorzugsweise mit (Wohn –)Sitz in der Region.
Wie und wann kann ich Mitglied werden?
Um Mitglied in der Energiegenossenschaft Coburger Land e.G. zu werden, muss mindestens ein Anteil für 500,-€ pro Person gezeichnet werden zuzüglich 15 € Aufgeld. Anteile können schriftlich mittels der Beitrittserklärung gezeichnet werden. Dabei muss der Geschäftsanteil 14 Tage nach Zeichnung voll eingezahlt werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Nutzen Sie hierzu die Beitrittserklärung auf unserer Webseite unter dem Punkt „Mitglied werden“.
Wie und wann kann ich kündigen?
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod, Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft oder durch Ausschluss. Ein Mitglied kann seine Geschäftsanteile mindestens 2 Jahre vor Schluss des Geschäftsjahres schriftlich kündigen. Nach dem Beitritt zur Genossenschaft ist die Kündigung erstmals zum Ende des 5. Geschäftsjahres möglich.
Beteilige ich mich über meine Anteile an genau der vorgestellten Anlage?
Ein Genossenschaftsanteil bezieht sich immer auf die gesamte Energiegenossenschaft mit all ihren Anlagen / Investitionen. Dadurch ist eine Beteiligung an nur einer einzelnen Anlage nicht möglich.
Besteht für mich ein Haftungsrisiko über meine Anteile hinaus?
Laut § 39 der Genossenschaftssatzung besteht keine Nachschusspflicht der Mitglieder, auch nicht für den Fall der Insolvenz. Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen.
Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten habe ich?
Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken, z.B. an der Generalversammlung teilzunehmen, Anträge für die Tagesordnung der Generalversammlung einzureichen, an Beschlüssen über Ausschüttungen teilzunehmen, ein freiwilliges Mitgliederdarlehen anzubieten, etc.
Welches Stimmrecht habe ich?
Jedes Mitglied der Genossenschaft hat in der Generalversammlung genau eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile.
Welche Dividende kann ich erwarten?
Die Dividende bezieht sich auf den Geschäftserfolg der gesamten Energiegenossenschaft Coburger Land eG und ist abhängig vom Jahresüberschuss des vorherigen Geschäftsjahres. Gemäß Satzung beschließt die Generalversammlung jedes Jahr die Verwendung des entsprechenden Jahresüberschusses und damit auch die Höhe der Dividende. Die exakte Höhe der zu erwartenden Dividende ist aus diesen Gründen vorab nicht exakt zu beziffern. Für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2023 wurde jeweils eine Ausschüttung in Höhe von 3% beschlossen, im Jahr 2022 betrug diese 9%. Im Die Auszahlung an die Anteilseignerinnen und Anteilseigner erfolgt dabei jährlich.
